Staatlich geförderte Unternehmensberatung für Arztpraxen
Das Bundeswirtschaftsministerium stellt Fördermittel für die Unternehmensberatung von Arztpraxen zur Verfügung.
Fördervoraussetzungen:
• Die Praxis muss mindestens 1 Jahr bestehen.
• Sie darf maximal 250 Mitarbeiter haben und einen Umsatz von maximal 50 Mio. € erzielen.
• Die Beratung muss bis zum
31. Dezember 2014 begonnen und bis zum 30. Juni 2015 beendet
werden
Eingereicht werden:
• der Beratungsbericht
• der Förderantrag
• eine Kopie des Kontoauszugs, auf dem die Zahlung ausgewiesen ist.
Gefördert werden:
50% des Nettobetrags in
den alten Bundesländern
einschl. Berlin,
maximal 1.500,00 € je Projekt, maximal 3.000,00 € insgesamt
auf alle Beratungsprojekte verteilt.
Die Bewilligungsbehörde
entscheidet „aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens unter dem
Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“.
Es gibt formaljuristisch keinen Rechtsanspruch auf die Fördergelder.
In der Vergangenheit haben alle unsere Mandanten die beantragten
Fördergelder auch erhalten, wenn sie die Fördervor-aussetzungen
eingehalten und den Antrag fristgerecht eingereicht haben.
Spätestens 3 Monate nach
Ende der Beratung muss der Antrag bei der Leitstelle eingegangen
sein.
Die Mittel stammen aus
dem ESF (Europäischer Sozialfonds), diese Programme sind beim
Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt, diese wiederum haben das
Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) beauftragt. Das BAfA bedient
sich der Leitstelle für freiberufliche
Beratung, welche beim
Zentralverband des deutschen Handwerks angesiedelt ist. Die
Leitstelle prüft vor, die endgültige Entscheidung obliegt dem BAfA
(wo man aber im Regelfall der Vorprüfung folgt).
Kleinbetriebe sollen
durch den Zugang zu Beratungs-Know-how wettbewerbsfähiger gemacht
werden, Arbeitsplätze sollen gesichert und geschaffen werden etc..
Rechtsquelle:
„Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows
für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch
Unternehmensberatung vom 01.12.2011“
• www.beratungsfoerderung.info
(Leitstelle für freiberufliche Beratung)
• www.bafa.de, Rubrik
Wirtschaftsförderung / Förderung von Unternehmensberatungen
(Bundesamt für Ausfuhrkontrolle)
Stand dieser Information:
01.12.2011
Diese Angaben sind nach
bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber ohne Haftung oder
Gewähr, Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist
die o. g. Richtlinie.