medmarketing
logo
Home
Seminare
Beratungsangebot
Praxisanalyse
Beratungsförderung
Publikationen
Unser Team
Kontakt
Impressum

Staatlich geförderte Unternehmensberatung für Arztpraxen

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt Fördermittel für die Unternehmensberatung von Arztpraxen zur Verfügung.

Fördervoraussetzungen:

• Die Praxis muss mindestens 1 Jahr bestehen.
• Sie darf maximal 250 Mitarbeiter haben und einen Umsatz von maximal 50 Mio. € erzielen.
• Die Beratung muss bis zum 31. Dezember 2014 begonnen und bis zum 30. Juni 2015 beendet werden

Eingereicht werden:

• der Beratungsbericht
• der Förderantrag
• eine Kopie des Kontoauszugs, auf dem die Zahlung ausgewiesen ist.

Gefördert werden:

50% des Nettobetrags in den alten Bundesländern

einschl. Berlin, maximal 1.500,00 € je Projekt, maximal 3.000,00 € insgesamt auf alle Beratungsprojekte verteilt.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet „aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“. Es gibt formaljuristisch keinen Rechtsanspruch auf die Fördergelder. In der Vergangenheit haben alle unsere Mandanten die beantragten Fördergelder auch erhalten, wenn sie die Fördervor-aussetzungen eingehalten und den Antrag fristgerecht eingereicht haben.

Spätestens 3 Monate nach Ende der Beratung muss der Antrag bei der Leitstelle eingegangen sein.

Die Mittel stammen aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds), diese Programme sind beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt, diese wiederum haben das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) beauftragt. Das BAfA bedient sich der Leitstelle für freiberufliche

Beratung, welche beim Zentralverband des deutschen Handwerks angesiedelt ist. Die Leitstelle prüft vor, die endgültige Entscheidung obliegt dem BAfA (wo man aber im Regelfall der Vorprüfung folgt).

Kleinbetriebe sollen durch den Zugang zu Beratungs-Know-how wettbewerbsfähiger gemacht werden, Arbeitsplätze sollen gesichert und geschaffen werden etc..

Rechtsquelle: „Richtlinien über die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatung vom 01.12.2011“

 

www.beratungsfoerderung.info (Leitstelle für freiberufliche Beratung)

www.bafa.de, Rubrik Wirtschaftsförderung / Förderung von Unternehmensberatungen (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle)


Stand dieser Information: 01.12.2011

Diese Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber ohne Haftung oder Gewähr, Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist die o. g. Richtlinie.

 

 


Lamers - Praxisberatung | wlamers@medmarketing.de